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   BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79   

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BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79 (https://dejure.org/1980,3215)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1980 - 6 C 14.79 (https://dejure.org/1980,3215)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1980 - 6 C 14.79 (https://dejure.org/1980,3215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtung von Ausbildungszeiten und Lehrdienstzeiten in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) - Abbruch des Arbeitsverhältnisses in der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.08.1979 - 6 C 74.78

    Berufung in das Beamtenverhältnis - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Sowohl § 85 Abs. 1 Nr. 5 DBG als auch § 130 Abs. 1 LBG 1971 fordern darüber hinaus, daß zwischen der Vortätigkeit und der Ernennung zum Beamten in zeitlicher Hinsicht ein innerer Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 115 Abs. 1 BBG a.F., § 10 BeamtVG; vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 22], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]).

    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

    Bei der von diesen Grundsätzen ausgehenden Beurteilung, ob dem Kläger die mit seinem Übertritt in das Bundesgebiet verbundene Beendigung seines Arbeitsverhältnisses in der DDR zuzurechnen ist, hat das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - (a.a.O.) - in erster Linie auf die tatsächlichen Umstände abgehoben, die zum Abbruch der Lehrertätigkeit des Klägers in der DDR geführt haben.

    Bei dieser Sachlage ist es nicht zu beanstanden, sondern entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Berufungsgericht den Abbruch der Tätigkeit des Klägers in der DDR der Sphäre des Klägers zugerechnet hat mit der Folge, daß er die Unterbrechung des inneren Zusammenhangs zwischen dieser Vordienstzeit und seiner Berufung in das Beamtenverhältnis zu vertreten hat (vgl. Urteile vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.12.1971 - VI C 1.71

    Rechtmäßigkeit der Einbehaltung des Ruhegehaltes eines Beamten - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Sowohl § 85 Abs. 1 Nr. 5 DBG als auch § 130 Abs. 1 LBG 1971 fordern darüber hinaus, daß zwischen der Vortätigkeit und der Ernennung zum Beamten in zeitlicher Hinsicht ein innerer Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 115 Abs. 1 BBG a.F., § 10 BeamtVG; vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 22], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]).

    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht zu beanstanden, sondern entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß das Berufungsgericht den Abbruch der Tätigkeit des Klägers in der DDR der Sphäre des Klägers zugerechnet hat mit der Folge, daß er die Unterbrechung des inneren Zusammenhangs zwischen dieser Vordienstzeit und seiner Berufung in das Beamtenverhältnis zu vertreten hat (vgl. Urteile vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.04.1966 - VI C 52.63
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Sowohl § 85 Abs. 1 Nr. 5 DBG als auch § 130 Abs. 1 LBG 1971 fordern darüber hinaus, daß zwischen der Vortätigkeit und der Ernennung zum Beamten in zeitlicher Hinsicht ein innerer Zusammenhang besteht (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 115 Abs. 1 BBG a.F., § 10 BeamtVG; vgl. Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 22], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 37] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 1]).

    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Das Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zu umfassender Sachaufklärung hingegen nur dann, wenn es ein Beweisanerbieten übergeht, obwohl sich ihm die Erhebung des angebotenen Beweises aufdrängte oder jedenfalls hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 31, 212 [217]).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Die Beamtendienstzeit aber ist unabhängig davon in die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit einzubeziehen, ob sie zu einer Erhöhung des Ruhegehaltssatzes führt oder nicht (BVerwGE 12, 284 [286]).
  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 44.69

    Anerkennung von Dienstzeiten als ruhegehaltfähig - Ableistung von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Das ist der Fall, wenn die Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (Urteile vom 27. April 1966 - BVerwG 6 C 52.63 - [a.a.O.], vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - [Buchholz 232 § 115 BBG Nr. 34], vom 27. Dezember 1971 - BVerwG 6 C 1.71 - [a.a.O.] und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 C 74.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.63
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 14.79
    Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzung für die Berücksichtigung von Zeiten einer hauptberuflichen Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses als ruhegehaltfähige Dienstzeit erfüllt ist, kommt es aber nicht ausschließlich auf die Verhältnisse bei dem Dienstherrn an, für den die Tätigkeit geleistet wurde (BVerwGE 26, 78 [81]).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;;

    Es hat mit Recht angenommen, daß danach zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muß (stRspr; vgl. u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - BVerwG 2 C 192.58 - , vom 15. Juni 1971 - BVerwG 2 C 44.69 - , vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 7 B 4.14

    Beamtenversorgungsrecht; maßgebliches Recht; Eintritt des Versorgungsfalls;

    Daran fehlt es, wenn der Beamte nicht unmittelbar nach dem Enden der Vortätigkeit, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen worden ist und die dazwischen liegende Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1980 - 6 C 14.79 - juris Rn. 21).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2014 - 23 K 5981/13

    Beamter auf Zeit; kommunaler Wahlbeamter; Wahlbeamter; Beigeordneter;

    Inhaltlich ist zu fordern, dass zwischen der Wahl zum Beigeordneten bei der Beklagten und der vom Kläger begehrten Anrechnung der Vordienstzeiten in N. , Q. und L. ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muss, BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1998 - 2 C 12.97 -, in: juris (Rn. 12) mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung u.a. Urteile vom 16. Mai 1961 - 2 C 192.58 -, vom 15. Juni 1971 - 2 C 44.69 -, vom 15. Oktober 1980 - 6 C 14.79 - und vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 31.83 -.
  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 31.83

    Beamtenrecht - Vordienstzeitunterbrechung - Übersiedler

    Der in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte innere funktionelle und zeitliche Zusammenhang der Vordienstzeit mit der Beamtenernennung kann grundsätzlich nicht mehr angenommen werden, wenn die Vordienstzeit unterbrochen worden ist, und der Beamte dies "zu vertreten" hat (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 14.79 - [Buchholz 232.5 § 10 BeamtVG Nr. 3 mit weiteren Nachweisen]).
  • VG Schleswig, 05.07.2018 - 12 A 65/18

    Recht der Landesbeamten - Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten

    Das ist der Fall, wenn der Beamte nicht unmittelbar nach dem Ende der Vortätigkeit, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in das Beamtenverhältnis übernommen worden ist und die dazwischen liegende Unterbrechung auf Umständen beruht, die dem Verantwortungsbereich des Beamten zuzurechnen sind, weil sie maßgeblich durch sein Verhalten geprägt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.1980 - 6 C 14.79 - zitiert nach juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.03.2014 - OVG 7 B 4.14 - zitiert nach juris Rn. 29).
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